Bürger*innenberatung bei der Rathausfraktion Bündnis 90/Die Grünen

von fraktion

Aktueller Hinweis: Unsere Bürger*innenberatung mit Schwerpunkt auf Fragen und Problemen rund um das Arbeitslosengeld II findet während der aktuellen Beschränkungen nicht wie gewohnt mittwochs von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr im Fraktionsbüro statt. Stattdessen können Sie sich über die E-Mail-Adresse buergerberatung@gruene-kassel.de direkt an unseren Berater wenden. Bitte geben Sie in der E-Mail eine Handy- oder Festnetznummer an. Unser Berater meldet sich telefonisch mit unterdrückter Rufnummer bei Ihnen. Bei hohem Aufkommen werden die Anfragen nach Eingang gelistet.

 

Unser Angebot

Die Bürger*innenberatung findet mittwochs von 09:00-11:00 Uhr im Kasseler Rathaus im Raum W 120 statt. Eine Anmeldung ist am Tag der Beratung im Zimmer W 122, dem Fraktionsbüro von Bündnis 90/Die Grünen erforderlich.  Da die Nachfrage groß ist, empfehlen wir Ihnen rechtzeitig zu kommen (gegen 8:30 Uhr). Unser Berater ist ausschließlich mittwochs vor Ort. Eine telefonische Beratung ist somit nicht möglich, Terminvereinbarungen ebenfalls nicht.
Der Schwerpunkt der Beratung liegt bei Fragen und Problemen rund um das Arbeitslosengeld II (ALG II), umgangssprachlich oft Hartz IV genannt. Da ALG II nachrangig ist, erhalten Sie auch Informationen zu Wohngeld, Kinderzuschlag und anderen Sozialleistungen. Die Beratung ist unabhängig. Unser Berater unterliegt keinen Weisungen. Alle Gespräche unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratung wird nach bestem Wissen durchgeführt. Für Auskünfte etc. wird keine Haftung übernommen.

Was wir für Sie tun können

Behördenschreiben sind oft so formuliert, dass man sie ohne entsprechendes Hintergrundwissen nur schwer verstehen kann. Ebenso sind die Berechnungen nicht ohne Weiteres nachzuvollziehen. In der Beratung können wir Ihnen die Bescheide erklären und somit nachvollziehbar machen. Bei fehlerhaften Bescheiden können wir Ihnen Tipps und Ratschläge geben, wie Sie weiter verfahren können. Natürlich können Sie unsere Beratung auch in Anspruch nehmen, wenn Sie noch kein ALG II beziehen, aber befürchten müssen, dass Sie dies bald tun müssen.

Was wir nicht für Sie tun können

Oft ist es hilfreich, eine Begleitung mit zu den Ämtern zu nehmen (s. Tipps). Diesen Service können wir aufgrund der begrenzten Kapazitäten leider nicht anbieten. Die Bürger*innenberatung ist auch keine Rechtsberatung. Wir können Sie daher nicht in Rechtsstreitigkeiten vertreten.

Eine Bitte

Wenn Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen wollen, ist es hilfreich, wenn Sie zum Beratungsgespräch Ihre Bescheide (aktuelle und ältere) und Belege über Ihre Einnahmen (Lohn, u. a.) und Ausgaben (Mietvertrag, Städtische Werke, u. a.) mitbringen.

Beratung mit Tradition

In Kürze lesen Sie hier eine „Mini-Geschichte“ unserer Bürger*innenberatung. Vorab schon mal so viel: Unsere Bürger*innenberatung in Kassel hat eine lange Tradition. Entstanden aus dem Grünen Umfeld, gab es Beratungen vom FIB zum Themenkomplex Sozialleistungen, insbesondere BSHG. Später fand eine Sozialberatung für Alleinerziehende im Cafe vis-a-vis e.V. statt. Parallel hierzu gab es dann die Sozialberatung von Bündnis 90/Die Grünen in der Kohlenstraße. Bis heute sind wir unserem Ansatz, eine niedrigschwellige Beratung für alle Bürgerinnen und Bürger in finanziellen Schwierigkeiten anzubieten, treu geblieben. Unser aktueller Berater ist nun schon seit knapp 29 Jahren für uns tätig.

Unser Berater

Unser Berater ist ausgebildeter Diplom Sozialarbeiter/-pädagoge und für uns seit September 1992 tätig. Seit Mitte 1995 führt er Fortbildungen zum Thema BSHG (jetzt ALG II) durch. 1997 erhielt er einen Lehrauftrag zum Thema „Einführung in das BSHG“ an der Gesamthochschule/Universität Kassel. Nach Einführung der Sozialhilfepauschalierung in Kassel (01.07.01) wurde er von der Stadt Frankfurt als Sachverständiger und von dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Hessen als Referent geladen.

Erste Tipps

Viele Menschen sind unsicher im Umgang mit Ämtern und Behörden. Gerade wenn es um die Existenzsicherung geht, ist es durchaus verständlich, wenn man etwas aufgeregt ist. Leider führt dies oft dazu, dass man im Gespräch mit dem Sachbearbeiter wichtige Fragen nicht stellt oder Gesagtes wieder vergisst. Wir empfehlen Ihnen daher vor dem Gespräch einen Spickzettel für den Gesprächsverlauf anzufertigen und während des Gesprächs Notizen zu machen. Sie haben aber auch das Recht, einen Beistand zu nehmen (§13 Abs. 4 SGB X).

Sollten Sie der Ansicht sein, dass ein Bescheid falsch ausgestellt wurde, können Sie hiergegen Widerspruch einlegen. Keine Angst, der Widerspruch muss nicht juristisch begründet werden. Sie müssen nur angeben, warum Sie der Ansicht sind, dass der Bescheid falsch ist. Achten Sie darauf, dass der Widerspruch nach spätestens 4 Wochen eingegangen ist. Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie den Widerspruch begründen können und professionelle Hilfe in Anspruch nehmen wollen, legen Sie erst einen unbegründeten Widerspruch ein mit dem Zusatz „Begründung wird in xxx Tagen nachgereicht.“

 

Wissen ist Macht

Zum Thema ALG II gibt es unzählige Literatur- und Internetseiten. Wenn Sie sich näher mit dem Thema beschäftigen wollen/müssen, empfehlen wir Ihnen:

  • Leitfaden ALG II/Sozialhilfe von A-Z. Ein Nachschlagewerk im Lexikon-Format. 10.00 €
  • Arbeitslosenprojekt TuWas, Leitfaden zum Arbeitslosengeld II. Hier steht alles drin (ca. 14.00 €)

Leider treten im SGB II so schnell Änderungen auf, dass die Bücher zum Erscheinungsdatum teilweise überholt sind. Hier hilft das Internet. Folgende Seiten sind immer auf dem neuesten Stand und sehr zu empfehlen:

  • www.tacheles-sozialhilfe.de Hier finden Sie aktuelle Themen zum SGB II, Adressen von Rechtsanwälten, ein Diskussionsforum etc. Von dort können Sie sich auch auf die Seite von Harald Thome verlinken, wo Sie neben vielen anderen Informationen auch die aktuellen Durchführungsverordnungen zu den §§ des SGB II finden. In diesen Durchführungsverordnungen legen die ARGEn ihre Sicht der Dinge fest, aus denen sich die Dienstanweisungen für die Sachbearbeiter*innen ableiten.
  • Arbeitnehmerkammer Bremen. Hier finden Sie alle Sozialgesetze und dazugehörige Hintergrundinformationen.

Bundesweit

Wer auf dem Laufenden sein möchte, sollte sich auf der Seite von Harald Thome für den Newsletter anmelden. Hier findet man Stellungnahmen, Positionspapiere, aktuelle Gesetzesvorlagen rund um das SGB II.

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