Diskussion über Videoüberwachung sachlich führen

von fraktion

„Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist ein Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Sie ist daher nach geltendem Recht nur zur Überwachung von Unfall- oder Kriminalitätsschwerpunkten zulässig und nicht flächendeckend. Dieses kleine Einmaleins des Datenschutzes ignoriert Herr Kalb von der CDU, wenn er wieder einmal die flächendeckende Videoüberwachung fordert“, meint der Sprecher für Recht und Sicherheit der grünen Rathausfraktion, Dr. Andreas Jürgens.

Rot-Grün habe sich auch keinem „Beschluss für mehr Sicherheit“ widersetzt. „Wir haben dem flächendeckenden, wahllosen Anbringen von Kameras widersprochen, nicht einem Mehr an Sicherheit. Wenn Herrn Kalb wirklich an einer Verbesserung der Sicherheit gelegen ist, sollte er die Diskussion sachlich führen. Plattes Wahlkampfgetöse verbessert die Sicherheit jedenfalls nicht“, so Jürgens. „Es scheint dem CDU-Kandidaten entgangen zu sein, dass die schwarz-grüne Landesregierung im letzten Jahr ein Sicherheitspaket mit 1000 zusätzlichen Polizist*innen und 100 zusätzlichen Wachpolizist*innen beschlossen hat. Denn damit schafft man tatsächlich ein Mehr an Sicherheit.“

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