Endlich! Die von uns lang ersehnte Katzenschutzverordnung tritt in Kraft

von fraktion

„Schon ewig ist sie im Gespräch, in anderen Städten längst umgesetzt und nun endlich wird die Katzenschutzverordnung auch in Kassel gültig sein“, freut sich Christine Hesse, tierschutzpolitische Sprecherin der grünen Rathausfraktion. Bereits 2013 hatte sich die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass eine Katzenschutzverordnung, die das Kennzeichnen und Kastrieren von Samtpfoten vorschreibt, dringend geboten ist. „Auf der einen Seite ist es schon bedauerlich, dass die Verordnung erst jetzt kommt, da ihr Fehlen in der Vergangenheit die Arbeit von Tierschützer*innen schwer blockiert hat. So manche Katze mehr hätte gerettet werden können. Auf der anderen Seite kann man nur erleichtert feststellen: Besser spät als nie.“

„Jahrelang haben Ehrenamtliche, wie von der Tierhilfe Cat-Care und dem Tierheim Kassel wilde Katzen eingefangen, aufgepäppelt, kastrieren lassen und für eine Katzenschutzverordnung gekämpft. Nun werden sie endlich für ihre harte Arbeit belohnt“, so Hesse weiter. „Wir Grüne haben uns von Anfang an stark für die Einführung der Katzenschutzverordnung eingesetzt und freuen uns über diesen großartigen Erfolg für alle Akteure, die für den Katzenschutz in Kassel aktiv sind. Ihnen gebührt der größte Dank.“

Hintergrund:

Viele freilebende Katzen existieren unter sehr schlechten Bedingungen. Ohne Gesundheitsvorsorge – Impfungen, Entwurmung, etc. – verbreiten sich Krankheiten wie Katzenschnupfen, Katzenseuche, Leukose, FIP oder FIV sehr schnell. Zugleich verwildern Katzen in sehr kurzer Zeit und können bis zu dreimal im Jahr bis zu sieben Junge pro Wurf bekommen. Katzen aus menschlicher Obhut nehmen unweigerlich Kontakt zu der wildlebenden Population auf, können sich so mit Krankheiten infizieren und tragen kontinuierlich zum Vermehrungsgeschehen bei. Die enorme Zunahme der Population geht überwiegend auf unkastrierte Hauskatzen mit Freigang zurück. Zahlen des Tierheimes belegen, dass der Anteil der unkastrierten Katzen bei Fundtieren, sichergestellten Tieren oder Abgabetieren gravierend hoch ist.
In der Vergangenheit wurden durch die freiwillige Initiative von Tierschutzorganisationen und Privatpersonen Jahr für Jahr freilebende, verwilderte Katzen und Kater kastriert. Hierbei haben sie sich ohne die Katzenschutzverordnung allerdings in einer rechtlichen Grauzone bewegt. Theoretisch war gegen die Tierschützer*innen jederzeit eine Strafanzeige möglich. Das geht jetzt nicht mehr.

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