Grüner Blick

03

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July

2025

Änderung der Satzung zur Kindertagesbetreuung

Keine Änderungen bei Betreuung und Öffnungszeiten

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Änderung der Satzung über die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagesbetreuung beschlossen. Die Satzung ist neu gegliedert und enthält detailliertere Regeln zu Anmelde- und Aufnahmeverfahren. Neu geregelt sind auch die Kosten für die Inanspruchnahme der Betreuung sowie die Verpflegungskostenbeiträge. Dorothee Köpp, Sprecherin der Rathausgrünen für Haushalt und Wirtschaftspolitik, weist darauf hin, dass sich hinsichtlich Betreuung und Öffnungszeiten keine die Familien belastenden Änderungen ergeben haben, insbesondere auch keine Änderung der Gruppengrößen.

Weiterhin günstigste Kommune der Region

Maßvolle und begründete Änderungen gibt es laut Köpp allerdings bei den Kosten für die Kindertagesbetreuung. „Es ist naheliegend und nachvollziehbar, dass angesichts der Haushaltslage der Stadt Kassel und der Tatsache, dass alle Kosten bei Personal, Sachen und Lebensmitteln seit 2018 deutlich angestiegen sind, auch in diesem sensiblen und wichtigen Bereich der Kindertagesbetreuung eine moderate Erhöhung stattzufindenhat.“

Die Änderungen im Einzelnen:

  • Für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung sind die Betreuungsformen Halb- und Dreivierteltagsplatz grundsätzlich beitragsfrei. Für einen Ganztagesplatz ist nun ein Beitrag von 60 Euro fällig (bisher: 40,40 Euro).
  • Bei den unter Dreijährigen erhöhen sich die Betreuungsentgelte um 20 Prozent auf dann maximal 251 Euro für einen Ganztagesplatz sowie auf 189 Euro für einen Dreiviertel- und 126 Euro für einen Halbtagsplatz.
„Mit diesen neuen Zahlen stehen wir im Vergleich zu den Umlandgemeinden nun immer noch sehr gut da und sind mit Baunatal die günstigste Kommune." Dorothee Köpp, haushaltspolitische Sprecherin der Rathausgrünen

Dazu kommt noch, dass soziale Belange beachtet werden. Denn es muss laut Köpp nur die Hälfte dieser Beiträge gezahlt werden, wenn Familien mit ihren Einnahmen die sozialhilferechtliche Grenze nicht überschreiten.  „Und diese Grenze wird sogar noch angehoben, sodass auch bei Überschreitung der Einkommensgrenze von fünf Prozent nur die Hälfte der Beiträge zu zahlen ist.“

Erforderlich und sozial verträglich

Der Verpflegungskostenbeitrag steigt von 63 auf 85 Euro im Monat. „Das ist zwar eine Steigerung um ein Drittel, aber man muss sehen, dass die Kosten seit sieben Jahren – außer der jährlichen Steigerung um einen Euro – nicht mehr erhöht wurden. Schaut man in seinen eigenen Geldbeutelund und denkt die Jahre zurück, so fällt auf, dass diese Steigerung durchaus nachvollziehbar ist.“

Köpp betont, dass es sich hier lediglich um einen Kostenbeitrag handelt. „Damit werden also nicht die gesamten Verpflegungskosten abgedeckt. Das gilt es auch zu bedenken. Alles in allem sind diese notwendigen Änderungen der Kostenbeiträge und der Betreuungsentgelte erforderlich und dabei wirklich sozial verträglich ausgestaltet.“ Unter anderem die Freien Träger aus Kassel, die einen wichtigen Teil der Betreuung verantworten, hatten sich deutlich für eine zeitnahe Anpassung der Beiträge ausgesprochen.