Grüner Blick
28
.
September
2026
Ein Berichtsantrag der grünen Rathausfraktion, der Informationen über die Auswirkungen der Honorarkürzungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Bereich Psychotherapie bezweckt, wurde mit breiter Mehrheit angenommen. Der Erweiterte Bundesausschuss hatte diese beschlossen. CDU und SPD haben diesen Kürzungen auf Bundesebene zugestimmt, wollen aber bis zum Herbst – nach großem bundesweitem Protest - nachbessern.
„Wir konnten mehrfach in der Presse lesen, was die Kürzungen für die bedeutet, die Therapie anbieten aber auch für die nicht mehr ausreichende Versorgung von Menschen, die professionelle Hilfe brauchen.“ Anja Lipschik, sozialpolitische Sprecherin
Bereits heute bestehen auch in Kassel teils lange Wartezeiten auf ambulante psychotherapeutische Behandlungen. Die auf Bundesebene vorgesehenen Honorarkürzungen für psychotherapeutische Leistungen bergen das Risiko, diese Situation zusätzlich zu verschärfen.
Auch wenn die Honorierung psychotherapeutischer Leistungen keine originäre kommunale Zuständigkeit ist, treffen die Folgen einer unzureichenden Versorgung die Kommunen und die Menschen unmittelbar. Verzögerte oder ausbleibende Behandlungen führen häufig zu einer stärkeren Inanspruchnahme kommunaler Unterstützungsstrukturen, insbesondere in der Jugendhilfe, bei Beratungsstellen, im Sozialpsychiatrischen Dienst sowie im schulischen Umfeld. Damit entstehen kurz- und langfristig zusätzliche soziale, organisatorische und finanzielle Belastungen, die von der Stadt Kassel getragen werden müssen.
„Unser Antrag zielt darauf ab, die lokalen Auswirkungen transparent zu machen, die kommunale Perspektive in die politische Debatte einzubringen und eine fundierte Grundlage für mögliche weitere politische Schritte zu schaffen.“ Anja Lipschik, sozialpolitische Sprecherin
Der grünen Fraktion geht es dabei zunächst ganz bewusst um eine Bestandsaufnahme: Wo liegen die konkreten Versorgungslücken in Kassel, wie groß ist der tatsächliche Bedarf und welche Entwicklungen sind in den nächsten Jahren zu erwarten? Denn, die Behandlung psychischer Erkrankungen ist ein wesentlicher Bestandteil kommunaler Daseinsvorsorge.
„Einsparungen auf Bundesebene dürfen nicht immer wieder zu einer Verlagerung der Probleme und Kosten auf die Kommunen führen.“ Anja Lipschik, sozialpolitische Sprecherin