Grüner Blick

06

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July

2026

Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Kassel

Kassel kommt gesetzlicher Verpflichtung nach

Grundlage der Kommunalen Wärmeplanung ist ein Bundesgesetz, das im Januar 2024 in Kraft getreten ist. Es verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass ihre Kommunen flächendeckend Wärmepläne erstellen. Das Land Hessen hat hierzu im November 2025 die entsprechende Durchführungsverordnung erlassen. Die Stadt Kassel kommt dieser gesetzlichen Verpflichtung, dies bis spätestens zum 30.06.26 zu tun, nach. Der hierfür notwendige Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurde mehrheitlich gefasst.

„Wichtig ist dabei: Die Kommunale Wärmeplanung entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung. Sie ist vielmehr eine strategische Orientierungshilfe. Sie zeigt auf, welche Gebiete perspektivisch für Fern- oder Nahwärme geeignet sind und wo dezentrale Lösungen, etwa Wärmepumpen, voraussichtlich die sinnvollere Option darstellen.“ Dr. Martin Hoppe Kilpper, Sprecher für Energie- und Klimaschutzpolitik

Darüber hinaus benennt die Wärmeplanung konkrete Maßnahmen für den Umbau der Kasseler Wärmeversorgung hin zur Klimaneutralität. Diese wurden mit dem Transformationsplan der Städtischen Werke abgeglichen. Dort ist beschrieben, welche technischen Umrüstungen und Entwicklungsschritte in den kommenden Jahren vorgesehen sind. Für erste Maßnahmen wurden bereits Fördermittel bewilligt.

Dynamischer Prozess

Dabei ist ausdrücklich festzuhalten: Die Kommunale Wärmeplanung ist keine starre Festlegung. Sie ist als dynamischer Prozess angelegt und muss auf neue technische Entwicklungen, praktische Erfahrungen und veränderte Rahmenbedingungen reagieren können. Deshalb ist gesetzlich vorgesehen, die Planung spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben.

„Anpassungen werden im Laufe der Zeit sicherlich notwendig werden und sind auch ausdrücklich möglich. Aus unserer Sicht sollten solche Entscheidungen allerdings nicht ohne Anhörung derjenigen getroffen werden, die für die konkrete Umsetzung und die damit verbundenen wirtschaftlichen und technischen Konsequenzen verantwortlich sind.“ Dr. Martin Hoppe Kilpper, Sprecher für Energie- und Klimaschutzpolitik

Die Grünen lehnten deshalb einen Antrag der Linken ab, die den Städtischen Werken ohne vorherige Einbindung konkrete technische Lösungen vorgeben wollten.
Stattdessen schlug Hoppe-Kilpper vor, Vertreterinnen und Vertreter des KVV-Konzerns in eine der nächsten Sitzungen des Umweltausschusses einzuladen, um den Transformationsplan ausführlich vorzustellen und dabei auch auf neue Entwicklungen – etwa Flusswärmepumpen oder die Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren – vertieft einzugehen.

„Selbstverständlich liegt die politische Verantwortung für die Ausrichtung der kommunalen Energiepolitik bei uns als Stadtverordneten. Entscheidungen sollten jedoch auf der Grundlage einer umfassenden Diskussion über Chancen und Risiken getroffen werden – und immer unter Einbeziehung des KVV-Konzerns.“ Dr. Martin Hoppe Kilpper, Sprecher für Energie- und Klimaschutzpolitik