Grüner Blick
31
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January
2025
Kassel hat eine neue Wasserversorgungssatzung, die ab Januar 2025 gilt. Der Magistratsvorlage stimmten die Stadtverordneten mehrheitlich zu. Grund für die Änderung ist die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach die eingerechneten Konzessionsabgaben in den Wassergebühren nicht berücksichtigt werden dürfen.
„Dies führt zu einer Erstattungspflicht der Stadt Kassel von zu viel gezahlten Wassergebühren für die Vergangenheit, und zum anderen bewirkt es eine Gebührenminderung für die Zukunft“, Dorothee Köpp, Sprecherin der Rathausgrünen für Haushalt und Wirtschaftspolitik
Die neue Satzung sieht vor, dass die Bereitstellungsgebühr, deren Höhe abhängig von den Wohneinheiten auf den jeweiligen Grundstücken ist, ermäßigt und der Preis für einen Kubikmeter Wasser von 1,85 auf 1,65 Euro reduziert wird. „Sicherlich könnte eine Gebührenreduzierung auch auf eine andere Art und Weise vorgenommen werden, als hier vorgeschlagen. Doch ist dies das Ergebnis der Prüfung von unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die von KasselWasser durchgerechnet worden. Ziel war es, eine Form der Gebührensenkung vorzunehmen, bei denen alle Haushalte möglichst gleichermaßen profitieren“, erklärt Köpp. Entscheiden muss die Stadtverordnetenversammlung noch darüber, wie die in der Vergangenheit zu vielgezahlten Gebühren zurückerstattet werden.