Grüner Blick

31

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August

2026

Offensive gegen überhöhte Mieten und Mietwucher

Bundesweit angespannte Situation


Vielerorts und vor allem in großen Städten ist die Lage am Wohnungsmarkt angespannt. Oft sind nur wenige Wohnungen frei, einige können sich diese aber nicht leisten. Ein Antrag der Linken zielt aus grüner Sicht daher prinzipiell in die richtige Richtung.

„Hohe Mieten sind eine Belastung, sozialer Wohnraum ist existentiell und Wohnungsneubau muss vorangetrieben werden, damit das Angebot größer wird.“ Anja Lipschik, sozialpolitische Sprecherin

Überhöhte Mieten sind eine Ordnungswidrigkeit, die die Stadt konsequent ahnden muss. Sie kann aber nur handeln, wenn ihr konkrete inakzeptable Mieten gemeldet werden. Aus diesem Grund sind der qualifizierte Mietspiegel und der Online-Rechner auf der Webseite der Stadt Kassel wichtig. Beides dient zur Versachlichung von Konflikten rund um die Miete und ist damit auch ein wirksames Mieterschutzinstrument. Der Mietspiegel dient vor allem der Transparenz und Rechtssicherheit bei Mieterhöhungen und Neuvermietungen.

Zustimmung für geänderten Antrag


Einig sind sich Grüne und Linke, dass überhöhte Mieten und Mietwucher konsequent geahndet werden müssen. Allerdings ist die Stadt Kassel, anders als von den Linken suggeriert, bereits tätig und auch in einem guten Austausch mit der Stadt Frankfurt. Statt eines redundanten Arbeitsauftrags fordern die Grünen daher einen Bericht über die bisherigen Erfolge und Erkenntnisse des bereits stattgefundenen Austauschs mit der Stadt Frankfurt im Ausschuss für Verkehr, Mobilität und Stadtentwicklung.

„Aufbauend auf diesem Bericht können wir konkrete Handlungsanweisungen erteilen und gegebenenfalls weitere Ressourcen festlegen.“ Anja Lipschik, sozialpolitische Sprecherin

Der von den Grünen geänderte Antrag wurde schließlich mehrheitlich angenommen. Der Magistrat ist somit auch weiterhin aufgefordert, sich wie bisher für die Einstufung Kassels als „angespannter Wohnungsmarkt“ einzusetzen. Dies hätte u.a. zur Folge, dass die Mietpreisbremse zur Anwendung kommen kann und die Kappungsgrenze auf 15 % sinkt. Die Entscheidung darüber trägt jedoch die hessische Landesregierung.