Grüner Blick

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September

2026

Resolution für eine Vermögenssteuer

Kein Bezug zu kommunalen Aufgaben

Die Fraktion Die Linke legte den Stadtverordneten einen Antrag vor, bei dem kein konkreter Bezug zu den Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung erkennbar war. Die Entscheidung, ob eine Vermögenssteuer erhoben wird oder nicht unterliegt schließlich der Gesetzgebung des Bundes.

„Die alte Vermögenssteuer war eine Ländersteuer. Ob im Falle einer Wiedereinführung vom hessischen Anteil daran überhaupt etwas für die Kommunen abfallen würde, ist angesichts der Kommunalfeindlichkeit der gegenwärtigen Landesregierung mehr als fraglich. Schon gar nicht kann man ahnen, ob und in welchem Umfange die Stadt Kassel davon profitieren würde.“ Dr. Andreas Jürgens, rechtspolitischer Sprecher

Grundsätzliche Sympathie

„In der Sache haben wir Grüne durchaus Sympathie für die Erhebung einer Vermögenssteuer.“ Dr. Andreas Jürgens, rechtspolitischer Sprecher

Die Erhebung wurde ausgesetzt, nachdem das Bundesverfassungsgericht insbesondere die Bewertung von Immobilienvermögen wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz als verfassungswidrig verworfen hat. Inzwischen wurde mit der Reform der Grundsteuer eine Basis geschaffen, die auch zu einer verfassungskonformen Bewertung von Grundvermögen beitragen könnte. Und natürlich sollten diejenigen, die über große Vermögen verfügen, einen größeren Anteil an der Finanzierung von öffentlichen Aufgaben tragen.
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In der Sache könne man an anderer Stelle über Fragen der Steuergerechtigkeit diskutieren. Mangels Bezugs zur Arbeit in der Stadtverordnetenversammlung lehnte die grüne Fraktion wie die Mehrheit der Stadtverordneten den Antrag jedoch ab.