Grüner Blick
09
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May
2025
Die Stadt Kassel hat ihre Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege redaktionell überarbeitet, neu strukturiert und an die aktuelle Gesetzeslage angepasst.
Der Betreuungsumfang für Kinder ab einem Jahr richtet sich nun ausschließlich nach dem individuellen Bedarf. Bisher war die Betreuung in der Kindertagespflege ohne weitere Nachweise nur bis zu einem Umfang von maximal 25 Wochenstunden möglich. Außerdem werden Familien mit mehreren Kindern finanziell entlastet. Künftig werden nicht mehr nur Geschwisterkinder in der Kindertagespflege bei der Berechnung der Kostenbeitragsermäßigung berücksichtigt, sondern auch Kinder, die in einer Kindertageseinrichtung wie Kita oder Hort betreut werden.
„Damit erkennen wir die Lebensrealität vieler Familien an, in denen unterschiedliche Betreuungsformen parallel genutzt werden – und schaffen eine dringend nötige Gleichbehandlung. Die Überarbeitung der Satzung ist ein klares politisches Signal der Wertschätzung." Katharina Griesel, bildungspolitische Sprecherin der Rathausgrünen.
„Die Kindertagespflege ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer vielfältigen Betreuungslandschaft in Kassel. Sie ergänzt das Angebot der Kindertageseinrichtungen auf wertvolle Weise – mit familiennahen und oft besonders individuellen Betreuungsformen. Gerade diese Vielfalt ist ein großer Gewinn für die Kasseler Familien" Katharina Griesel, bildungspolitische Sprecherin der Rathausgrünen.
Griesel verweist darauf, dass der Zugang zur Kindertagespflege kontinuierlich verbessert wird: So können Eltern Betreuungsplätze inzwischen über das städtische Online-Portal KIBEKA suchen und buchen. „Das ist ein weiterer Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung der verschiedenen Betreuungsformen.“